Fotobox // Selfiebox // Photobooth // Mietbox // Kärnten


Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines:

  1. Dieser Vertrag gilt für die der Sf-Fotobox sowie das im bestätigten Angebot angeführte Zubehör (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen der im Impressum angeführten Firma Search for … Fotobox, Patrick Melcher, MA, Kopeiner Straße 4, 9581 Ledenitzen (nachfolgend Sf Fotobox oder Vermieter genannt) und dem im Angebot genannten Mieter.
  2. Dieser Mietvertag wird bei Standard-Buchungen online angenommen, bei Sonderlösungen per E-Mail übermittelt. Spätestens mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt dieser als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang:

  1. Sf Fotobox vermietet Fotoboxen in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
  2. Art und Umfang der vermieteten Fotoboxen und eventuellem Zubehörs ist aus dem Auftrag bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich. Ebenso Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Selbstabholung bzw. Zustellung.

 

§ 3 Mietklausel:

  1. Der Mieter ist berechtigt, bis 10 Werktage (als Werktage gelten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben und gilt nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Vermieter. Erfolgt die Stornierung weniger als 10 Werktage vor Mietbeginn (der Tag des Mietbeginns wird nicht mitgerechnet), hat der Mieter 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
  2. Der Mieter erhält von Sf-Fotobox bzw. dessen Mitarbeitern eine kurze Einschulung zum Mietgegenstand. Diese erfolgt telefonisch oder persönlich unmittelbar nach Lieferung und Aufbau bzw. bei Abholung durch den Mieter. Je nach zuvor vereinbarten Paket! Weiters wird auf das Kurzvideo und die ausgedruckte Anleitung innerhalb der Fotobox hingewiesen.
  3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter selbst oder seiner Lieferanten (z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc.) berechtigen Sf-Fotobox, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
  4. Sf-Fotobox behält sich in Ausnahmefällen das Recht vor, das im Angebot genannte Gerät durch ein funktionsgleiches Gerät zu ersetzen.
  5. Die Mietzeit beginnt mit Empfang des Mietgegenstandes und endet mit dessen Rückgabe.
  6. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Mietpreises verrechnet. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
  7. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und Sf-Fotobox eventuell festgestellte Mängel unverzüglich (schriftlich) mitzuteilen. Sf-Fotobox ist dann Gelegenheit zu geben, den Mieter telefonisch zur Behebung des Mangels zu instruieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die Sf-Fotobox hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Sf-Fotobox verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.
  8. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen. Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.
  9. Eine Untervermietung eines durch Sf-Fotobox vermieteten Gerätes ist nicht erlaubt.
  10. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit Sf-Fotobox Einstellungen an dem Mietgegenstand zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
  11. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem Mieter wird Sf Fotobox eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
  12. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
  13. Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.
  14. Bei vereinbarter Rückbringung des Mietgegenstandes durch den Mieter hat diese bis zum vertraglich vereinbarten spätesten Rückgabetermin zu erfolgen. Tritt die Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. eines Teiles davon durch schuldhaftes Verhalten des Mieters erst verspätet ein, ist es Sf Fotobox erlaubt für jeden angebrochenen Verspätungstag nachträglich 100 Euro/ Werktag in Rechnung zu stellen. Fällt der vertraglich vereinbarte späteste Rückgabetermin auf einen gesetzlichen Feiertag, so gilt der nächstfolgende Werktag.
  15. Sf-Fotobox stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes die Schlussrechnung aus. Der Mietpreis ist im Angebot bzw. bestätigen Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc) sind in der Rechnung ebenfalls angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
  16. Der Mieter ist selbst für die Sicherung der Fotos während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Ein USB-Stick wird vom Vermieter standardmäßig zur Verfügung gestellt, der nach Miete kostenlos in den Besitz des Mieters übergeht.
  17. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Sf-Fotobox beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

§ 4 Datenschutz und Haftungsausschluss:

  1. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
  2. Die während der Miete entstandenen Bilder der Fotobox werden direkt auf der Festplatte innerhalb der Fotobox aufgezeichnet. Nach Rückgabe der Sf-Fotobox an den Vermieter werden die Bilder dieser gelöscht und innerhalb einer Woche dem Mieter als Download zur Verfügung stellen. Da für den Mieter eine standardmäßige Speicherung mittels USB-Stick vorgesehen ist, ist der Vermieter berechtigt, die Bilder nach einer Sicherheitsfrist von zwei Wochen zu löschen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der Veranstaltung zu benutzen, für die der Mietgegenstand angemietet wurde. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Recht am eigenen Bild). Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Sf-Fotobox übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.
  4. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung stehen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet (außer ihn trifft kein Verschulden) auf seine Kosten den Vermieter von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Sf-Fotobox zu verteidigen oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Sf-Fotobox oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.

 

§ 5 Sonstiges:

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Villach. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Ledenitzen, August 2018